# Lizenzbestimmungen ## § 1 Geltungsbereich 1. Die nachfolgenden Lizenzbestimmungen gelten für die Nutzung von kommerziellen Versionen der von der Assertive Communications GmbH & Co. KG (nachstehend "Rechtsinhaber" genannt) veräußerten Software, einschließlich Zusatz- und optionalen Lizenzen (Erweiterungspakete, Installation und Branding-Free, etc.) sowie sämtliche sonstige Begleitmaterialien (nachstehend "Software" genannt). 2. Mit dem Erwerb der Software räumt der Rechtsinhaber dem Käufer das Recht ein, die Software unter den hierin angegebenen Nutzungsbedingungen zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung oder Verwertung ist ausgeschlossen. 3. Ist der Käufer mit den hierin angegebenen Nutzungsbedingungen nicht einverstanden, ist die Installation und Verwendung der Software nicht gestattet. 4. Der Käufer verliert das Recht der Nutzung der Software, wenn eine der Nutzungsbedingungen verletzt wird. Der Käufer hat dann alle Kopien und Teilkopien der Software sowie geänderte oder bearbeitete Fassungen und davon hergestellte Kopien und Teilkopien umgehend und vollständig zu löschen oder auf andere Weise zu vernichten. Dies gilt auch für alle Sicherungskopien. ## § 2 Nutzungsumfang 1. Der Käufer hat das Recht, die Software gleichzeitig nur auf einer WoltLab-Installation (nachstehend "System" genannt) zu nutzen. Auf welchem System die Nutzung erfolgt, ist dem Käufer freigestellt. Nutzung der Software ist jedes dauerhafte oder vorübergehende ganze oder teilweise Vervielfältigen (Kopieren) der Software durch Installieren, Speichern, Laden, Ablaufen oder Anzeigen zum Zwecke der Ausführung der Software und Verarbeitung von in der Software enthaltenen Daten durch das System. Der Käufer ist auch berechtigt, die genannten Handlungen zum Zwecke der Beobachtung und Untersuchung sowie zum Test der Software als Testinstallation auf einem zusätzlichen System auszuführen. Jede Testinstallation dieser Art muss passwortgeschützt sein, und der Zugang dazu muss auf den Käufer und seine Mitarbeiter beschränkt sein. 2. Die Software darf geändert oder bearbeitet werden, soweit dies zur bestimmungsgemäßen Nutzung, zur Verbindung der Software mit anderen Softwares und zur Fehlerkorrektur geboten ist. In der Software enthaltene Firmennamen, Warenzeichen, Copyright-Vermerke und sonstige Vermerke über Rechtsvorbehalte dürfen nicht geändert werden und sind in geänderte oder bearbeitete Fassungen der Software zu übernehmen. 3. Eine Rückübersetzung des Softwarecodes (Dekompilieren) ist nur unter den gesetzlichen Beschränkungen gemäß § 69 e UrhG zulässig. Weitergehende Rückübersetzungen sind ausgeschlossen. 4. Der Käufer ist berechtigt, von der Software eine Sicherungskopie herzustellen, wenn dies zur Sicherung der künftigen Benutzung der Software erforderlich ist oder zu Zwecken einer den betrieblichen Anforderungen entsprechenden Datensicherung und Archivierung. ## § 3 Weitergabe der Software 1. Jegliche Weitergabe der Software bedarf einer schriftlichen Zustimmung des Rechtsinhabers. Der Rechteinhaber ist berechtigt, die Weitergabe ohne Angaben von Gründen zu verweigern. Eine Weitergabe von Kopien oder Teilkopien der Software und die Weitergabe der geänderten oder bearbeiteten Fassungen oder davon hergestellter Kopien oder Teilkopien ist nicht gestattet. 2. Mit der Abgabe der Software geht die Berechtigung zur Nutzung gemäß § 1 auf den nachfolgenden Nutzer über, der damit im Sinne dieses Vertrags an die Stelle des Käufers tritt. Zugleich erlischt die Berechtigung des Käufers zur Nutzung gemäß § 1. 3. Mit der Weitergabe gilt die Verpflichtung zur Löschung und Vernichtung gemäß § 1 (4.) sinngemäß. 4. Abs. (1.) bis (3.) gelten auch, wenn die Weitergabe in einer zeitweisen Überlassung besteht. Die Vermietung der Software oder von Teilen derselben ist ausgeschlossen. ## § 4 Weitergabe durch nachfolgende Nutzer Für die Weitergabe der Software durch den jeweiligen Nutzer an einen nachfolgenden Nutzer tritt dieser an die Stelle des vorausgehenden Nutzers. § 3 gilt sinngemäß. ## § 5 Andere Rechte 1. Alle weitergehenden Rechte zur Nutzung und Verwertung der Software bleiben vorbehalten. Insbesondere haben weder der Käufer noch nachfolgende Nutzer das Recht, die Software und/oder abgeänderte oder bearbeitete Fassungen derselben gleichzeitig auf mehr als einem System zu nutzen oder Vervielfältigungsstücke der Software in seiner Originalfassung oder in abgeänderter oder bearbeiteten Fassungen zu verbreiten, auch wenn sich solche Vervielfältigungsstücke auf wesentliche Teile der geänderten Fassungen beschränken. Unberührt bleiben die Verwertungsrechte des Käufers an der eigenen Software, die unter bestimmungsgemäßer Benutzung der oben bezeichneten Software entwickelt oder betrieben werden, und an allen anderen Arbeitsergebnissen, die durch die Benutzung der Software erhalten werden. 2. Nach Verfügbarkeit einer neuen kostenpflichtigen Version der Software hat der Käufer das Recht, die Software gegen eine entsprechende Software der neuen Version zu einem vom Verkäufer listenmäßig angegebenen Update-Preis umzutauschen. Dem Umtausch unterliegt die Software als Ganzes, wie sie vom Käufer erworben wurde. Am Tag des Umtausches erlischt die Berechtigung des Käufers zur Nutzung der ursprünglichen Version gemäß § 1. Die Verpflichtung zur Löschung und Vernichtung gemäß § 1 (4.) gilt sinngemäß. ## § 6 Gewährleistung Die Software wird ohne jede ausdrückliche oder implizierte Garantie bereitgestellt. ## § 7 Haftung Der Rechtsinhaber und die Autoren haften nicht für eventuelle Schäden, Fehler, Datenverluste oder Ähnliches, die sich aus der Software oder der Nutzung oder dem sonstigen Umgang mit der Software ergeben. Der Rechtsinhaber haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. ## § 8 Gerichtsstand Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien wird als ausschließlicher Gerichtsstand Augsburg vereinbart. Dem Rechtsinhaber bleibt es jedoch überlassen, zur Erhebung einer Klage oder der Einleitung sonstiger gerichtlicher Verfahren den allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu verwenden. ## § 9 Rechtswahl Auf die Ansprüche aus der Lizenzbestimmung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das UN-Abkommen über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung. ## § 10 Vertragssprache Soweit von diesen Lizenzbestimmungen Übersetzungen in andere Sprachen erstellt werden, erhebt ausschließlich die deutsche Fassung Anspruch auf Gültigkeit. ## § 11 Salvatorische Klausel Sofern eine Bestimmung dieser Lizenzbestimmung unwirksam sein oder werden sollte oder die Bedingungen unvollständig sein sollten, wird die Wirkung der Bedingungen im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Selbiges gilt für Vertragslücken.